Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-92-2026

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.</p>.

  • A)<p>Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.</p>
  • B)<p>Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.</p>
  • C)<p>Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.</p>

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