Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-75-2026

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z. B. durch Eintrag in meinen EFP).</p>.

  • A)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden.</p>
  • B)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z. B. durch Eintrag in meinen EFP).</p>
  • C)<p>Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.</p>

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