Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-125-2026

Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Notwehr bzw. Nothilfe.

  • A)Notwehrexzess
  • B)Nötigung
  • C)Notwehr bzw. Nothilfe
  • D)Putativnotwehr
  • E)gesetzlich nicht geregelt

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