ThüringenRechtTHÜ-RE-1987-2026

Ab wann ist in Thüringen jedes Stück Schalenwild mit einer nummerierten Wildmarke spätestens zu kennzeichnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.

  • A)Unmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.
  • B)Nach dem Verlassen des Jagdbezirks auf dem Weg zur Kühlzelle.
  • C)Mit dem Einhängen des Wildes in die Kühlzelle.
  • D)Mit der Veräußerung des Wildes an einen Wildhändler, Gaststättenbetrieb oder Endkunden.
Erklärung

Richtig ist Option 1, weil in Thüringen Schalenwild zur Nachverfolgbarkeit unverzüglich mit einer nummerierten Wildmarke zu kennzeichnen ist – direkt am Erlegungsort bzw. sofort nach dem Auffinden. Spätere Zeitpunkte (Transport, Kühlung, Verkauf) genügen nicht den landesrechtlichen Vorgaben und bergen Hygienik- und Dokumentationsmängel.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten