Kurze Antwort
Richtig ist: Unmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.
Richtig ist Option 1, weil in Thüringen Schalenwild zur Nachverfolgbarkeit unverzüglich mit einer nummerierten Wildmarke zu kennzeichnen ist – direkt am Erlegungsort bzw. sofort nach dem Auffinden. Spätere Zeitpunkte (Transport, Kühlung, Verkauf) genügen nicht den landesrechtlichen Vorgaben und bergen Hygienik- und Dokumentationsmängel.
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