Kurze Antwort
Richtig ist: 7-jährig und älter.
Rechtliche Einordnung ist Ländersache: In Thüringen definiert die Altersklassenrichtlinie Damhirsche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, also ab 7-jährig, als obere Altersklasse (AK 1). Hintergrund: Thüringen setzt den Schnitt zwischen mittlerer und oberer Altersklasse beim Damwild niedriger als z. B. beim Rotwild; daher ist „7-jährig und älter“ korrekt. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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