ThüringenRechtTHÜ-RE-972-2026

Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude gilt eine Katze in Thüringen als "wildernd", wenn sie dem Wild im Jagdbezirk nachstellt?

Kurze Antwort

In Thüringen gilt eine Katze als wildernd, wenn sie dem Wild nachstellt und sich dabei mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt befindet.

  • A)Mehr als 300 Meter.
  • B)Mehr als 200 Meter.
  • C)Mehr als 500 Meter.
  • D)Mehr als 100 Meter.
  • E)Mehr als 800 Meter.
  • F)Mehr als 1.000 Meter.
Erklärung

Das thüringische Landesjagdrecht legt die 200‑Meter-Grenze fest. Erst jenseits dieser Entfernung und bei erkennbarem Nachstellen des Wildes greifen jagdschutzrechtliche Maßnahmen; stets gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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