Kurze Antwort
Richtig ist: Durch Ihren Jagderlaubnisschein.
Richtig ist: Durch Ihren Jagderlaubnisschein. Begründung: Das Befahren eines für den öffentlichen Verkehr gesperrten Waldwegs ist nur mit Sonderberechtigung des Jagdausübungsberechtigten zulässig. Diese Befugnis weist du gegenüber dem Revierförster mit dem schriftlichen Jagderlaubnisschein nach; Jagdschein, WBK, Führerschein oder Perso ersetzen diese Erlaubnis nicht.
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