ThüringenRechtTHÜ-RE-1975-2026

Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?

Kurze Antwort

Richtig ist: Durch Ihren Jagderlaubnisschein.

  • A)Durch Ihren Jagdschein und die Waffenbesitzkarte.
  • B)Durch Ihren Jagderlaubnisschein.
  • C)Durch Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein.
  • D)Durch Ihren Jagdschein und den Personalausweis bzw. Reisepass.
Erklärung

Richtig ist: Durch Ihren Jagderlaubnisschein. Begründung: Das Befahren eines für den öffentlichen Verkehr gesperrten Waldwegs ist nur mit Sonderberechtigung des Jagdausübungsberechtigten zulässig. Diese Befugnis weist du gegenüber dem Revierförster mit dem schriftlichen Jagderlaubnisschein nach; Jagdschein, WBK, Führerschein oder Perso ersetzen diese Erlaubnis nicht.

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