Kurze Antwort
Richtig sind: An Endverbraucher., An Gastronomiebetriebe. und An zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe.
Kernpunkt: Ohne Registrierung als Lebensmittelunternehmer darfst du nur Primärerzeugnisse (ganze Stücke in Decke/Schwarte/Federkleid) in kleinen Mengen abgeben – und zwar an Endverbraucher, den lokalen Einzelhandel/Gastronomie sowie zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe. Daher sind Endverbraucher, Gastronomiebetriebe und zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe korrekt; „nur Familienkreis“ ist zu eng und rechtlich nicht erforderlich. Regeln können je nach Bundesland in Details variieren.
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