Kurze Antwort
Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Reisepass sind mitzuführen.
Beim Führen von Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung genügen Jagdschein als Führerlaubnis, WBK als Besitznachweis und ein Ausweisdokument. Ein Waffenschein ist nicht erforderlich, der Europäische Feuerwaffenpass nur für Auslandsreisen.
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