Kurze Antwort
Richtig sind: Mit einer behördlichen Kontrolle Ihrer Waffenaufbewahrung. und Mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit.
Richtig sind 3 und 5. Nach § 36 WaffG müssen Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung nachweisen; reagieren sie nicht, darf die Behörde die Aufbewahrung vor Ort kontrollieren (begründeter Anlass). Die beharrliche Nichtmitwirkung kann zudem Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen, sodass diese überprüft wird. Ein sofortiger Entzug von Jagdschein oder WBK erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach entsprechender Feststellung. Regulations may vary depending on the federal state.
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