ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1381-2026

Auf mehrere Schreiben der zuständigen Waffenbehörde, Ihre Waffenaufbewahrung nachzuweisen, reagieren Sie nicht. Womit müssen Sie rechnen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Mit einer behördlichen Kontrolle Ihrer Waffenaufbewahrung. und Mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit.

  • A)Nur mit dem sofortigen Entzug Ihres Jagdscheins.
  • B)Nur mit dem sofortigen Entzug Ihrer Waffenbesitzkarte.
  • C)Mit einer behördlichen Kontrolle Ihrer Waffenaufbewahrung.
  • D)Mit dem sofortigen Entzug Ihres Jagdscheines und Ihrer Waffenbesitzkarte.
  • E)Mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit.
Erklärung

Richtig sind 3 und 5. Nach § 36 WaffG müssen Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung nachweisen; reagieren sie nicht, darf die Behörde die Aufbewahrung vor Ort kontrollieren (begründeter Anlass). Die beharrliche Nichtmitwirkung kann zudem Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen, sodass diese überprüft wird. Ein sofortiger Entzug von Jagdschein oder WBK erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach entsprechender Feststellung. Regulations may vary depending on the federal state.

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