ThüringenRechtTHÜ-RE-1958-2026

Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Gänse und Wildenten.

  • A)Birkwild
  • B)Gänse
  • C)Wildenten
  • D)Waldschnepfen
  • E)Möwen
  • F)Feldhasen
Erklärung

Richtig sind Gänse und Wildenten, weil die Nachtzeit (1,5 Std. nach SU bis 1,5 Std. vor SA) für Federwild grundsätzlich jagdlich tabu ist. Ausnahmen vom Nachtjagdverbot gelten u. a. für Möwen und Waldschnepfen sowie für bestimmtes Haarwild (z. B. Feldhase), daher sind diese hier nicht richtig. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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