Kurze Antwort
Zum Verkauf bestimmtes Schalenwild ist innerhalb angemessener Zeit bzw. alsbald nach Erlegung auf höchstens +7°C Kerntemperatur abzukühlen.
EU-VO 853/2004 und die Tier-LMHV fordern für Schalenwild maximal +7°C Innentemperatur. Diese Grenze sichert Hygiene und verhindert Fehlreifung; tiefer als 0°C darf zur Reifung nicht gekühlt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.