Kurze Antwort
Richtig ist: Auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.
Richtig ist Nr. 2: Treibjagd ist auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht sowie Tabak verboten. Begründung: Beim Durchtreiben würden reifende Bestände massiv niedergetreten und geschädigt; der Gesetzgeber schützt solche Kulturen ausdrücklich.
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