ThüringenRechtTHÜ-RE-145-2026

Auf welchen Flächen darf der Landwirt keine chemischen Pflanzenschutzmittel anwenden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Im Feldrain. und Am Gewässerrandstreifen.

  • A)Auf der Weide.
  • B)Im Feldrain.
  • C)Im Braugerstenfeld.
  • D)Am Gewässerrandstreifen.
  • E)Im Bereich der Kirrung.
Erklärung

Richtig sind Feldrain und Gewässerrandstreifen. Diese Randstrukturen dienen als Puffer- und Lebensräume: Hier sollen Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in die Umgebung bzw. ins Gewässer verhindert werden. Auf Weide, Braugerste und auch im Bereich der Kirrung ist der Einsatz grundsätzlich nicht per se verboten, sondern ggf. nur streng reglementiert; die pauschalen Verbote betreffen die Randstreifen.

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