Kurze Antwort
Richtig sind: Im Feldrain. und Am Gewässerrandstreifen.
Richtig sind Feldrain und Gewässerrandstreifen. Diese Randstrukturen dienen als Puffer- und Lebensräume: Hier sollen Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in die Umgebung bzw. ins Gewässer verhindert werden. Auf Weide, Braugerste und auch im Bereich der Kirrung ist der Einsatz grundsätzlich nicht per se verboten, sondern ggf. nur streng reglementiert; die pauschalen Verbote betreffen die Randstreifen.
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