Kurze Antwort
Ja, für die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide ist die Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten erforderlich; bei Verweigerung kann die Untere Jagdbehörde die Duldung anordnen.
Besondere jagdliche Einrichtungen auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Nutzers errichtet werden. Wird diese verweigert, kann behördlich die Duldung der Einrichtung verfügt werden.
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