ThüringenRechtTHÜ-RE-525-2026

Bedarf die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide der schriftlichen Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten?

Kurze Antwort

Ja, für die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide ist die Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten erforderlich; bei Verweigerung kann die Untere Jagdbehörde die Duldung anordnen.

  • A)Ja, aber nur bei Gemeinschaftsjagdbezirken.
  • B)Nein. Das vom Grundeigentümer durch Verpachtung weitergegebene Recht zur Ausübung der Jagd ist seinem Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung (auch bei Weitergabe des Rechts durch Verpachtung) gleichgestellt.
  • C)Ja. Ersatzweise kann die untere Jagdbehörde die Duldung der jagdlichen Einrichtung gegenüber dem Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten bei dessen Nichteinwilligung anordnen.
  • D)Nein, es reicht eine mündliche Einwilligung.
Erklärung

Besondere jagdliche Einrichtungen auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Nutzers errichtet werden. Wird diese verweigert, kann behördlich die Duldung der Einrichtung verfügt werden.

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