ThüringenRechtTHÜ-RE-525-2026

Bedarf die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide der schriftlichen Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja. Ersatzweise kann die untere Jagdbehörde die Duldung der jagdlichen Einrichtung gegenüber dem Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten bei dessen Nichteinwilligung anordnen.

  • A)Ja, aber nur bei Gemeinschaftsjagdbezirken.
  • B)Nein. Das vom Grundeigentümer durch Verpachtung weitergegebene Recht zur Ausübung der Jagd ist seinem Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung (auch bei Weitergabe des Rechts durch Verpachtung) gleichgestellt.
  • C)Ja. Ersatzweise kann die untere Jagdbehörde die Duldung der jagdlichen Einrichtung gegenüber dem Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten bei dessen Nichteinwilligung anordnen.
  • D)Nein, es reicht eine mündliche Einwilligung.

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