ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-785-2026

Beeinträchtigt ein starker Zeckenbefall bei erlegtem Rehwild die Genusstauglichkeit des Wildbrets für den menschlichen Verzehr, wenn sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?

Kurze Antwort

Nein, ein starker Zeckenbefall mindert die Genusstauglichkeit des Rehwildbrets nicht, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, aber nur bei mehr als 6 Zecken je Kilogramm Lebendmasse.
  • D)Ja, aufgrund von Blutarmut ist das Wildbret äußerst trocken und zäh.
  • E)Ja, es darf nur als Hundefutter verwertet werden.
Erklärung

Zecken sind Ektoparasiten, die außen Blut saugen, beeinträchtigen aber das Muskelfleisch nicht. Ohne zusätzliche bedenkliche Befunde bleibt das Wildbret voll genusstauglich.

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