ThüringenRechtTHÜ-RE-061-2026

Bei der letzten Jagd auf Schwarzwild haben Sie festgestellt, dass Ihnen die Fertigkeiten des Flüchtigschießens fehlen. Dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk ein Übungsschießen vornehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, ein Übungsschießen darf nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen.

  • A)Ja, aber nur, wenn ein weiterer Jäger den Hintergrund beobachtet.
  • B)Ja, denn das Übungsschießen gehört zu dem vom Jagdgesetz erlaubten An- und Einschießen der Jagdwaffe im Jagdbezirk.
  • C)Nein, ein Übungsschießen darf nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen.
  • D)Ja, aber nur, wenn die sichere Funktion der Waffe zuvor durch einen Büchsenmacher geprüft wurde.
  • E)Ja, aber aus Sicherheitsgründen nicht mit der Büchse.

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