ThüringenRechtTHÜ-RE-061-2026

Bei der letzten Jagd auf Schwarzwild haben Sie festgestellt, dass Ihnen die Fertigkeiten des Flüchtigschießens fehlen. Dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk ein Übungsschießen vornehmen?

Kurze Antwort

Nein, ein Übungsschießen ist im Revier nicht erlaubt und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden.

  • A)Ja, aber nur, wenn ein weiterer Jäger den Hintergrund beobachtet.
  • B)Ja, denn das Übungsschießen gehört zu dem vom Jagdgesetz erlaubten An- und Einschießen der Jagdwaffe im Jagdbezirk.
  • C)Nein, ein Übungsschießen darf nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen.
  • D)Ja, aber nur, wenn die sichere Funktion der Waffe zuvor durch einen Büchsenmacher geprüft wurde.
  • E)Ja, aber aus Sicherheitsgründen nicht mit der Büchse.
Erklärung

Im Revier ist lediglich das Abschießen bzw. ein Kontrollschuss zur Treffpunktlage zulässig. Einschießen und besonders Übungsschießen (z. B. Flüchtigschießen) sind ausschließlich auf genehmigten Schießstätten erlaubt.

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