ThüringenRechtTHÜ-RE-948-2026

Bei welchen Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei einer Drückjagd auf Rotwild., Bei einer Einzeljagd auf Stockenten am Wasser. und Bei der Nachsuche auf ein Kitz mit Weidwundschuss.

  • A)Bei der Lockjagd auf den Fuchs.
  • B)Bei einer Ansitzjagd auf Rehwild.
  • C)Bei einer Drückjagd auf Rotwild.
  • D)Bei einer Einzeljagd auf Stockenten am Wasser.
  • E)Bei der Baujagd auf Kaninchen.
  • F)Bei der Nachsuche auf ein Kitz mit Weidwundschuss.
Erklärung

Richtig sind Drückjagd auf Rotwild, Einzeljagd auf Stockenten am Wasser und die Nachsuche, weil Landesjagdgesetze i. d. R. bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei jeder Jagd auf Feder-/Wasserwild sowie für Nachsuchen brauchbare Hunde vorschreiben. Lockjagd auf Fuchs, Ansitz auf Rehwild und Baujagd auf Kaninchen fallen nicht unter diese generelle Pflicht. Hinweise: Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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