Kurze Antwort
Richtig sind: Bei einer Drückjagd auf Rotwild., Bei einer Einzeljagd auf Stockenten am Wasser. und Bei der Nachsuche auf ein Kitz mit Weidwundschuss.
Richtig sind Drückjagd auf Rotwild, Einzeljagd auf Stockenten am Wasser und die Nachsuche, weil Landesjagdgesetze i. d. R. bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei jeder Jagd auf Feder-/Wasserwild sowie für Nachsuchen brauchbare Hunde vorschreiben. Lockjagd auf Fuchs, Ansitz auf Rehwild und Baujagd auf Kaninchen fallen nicht unter diese generelle Pflicht. Hinweise: Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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