ThüringenRechtTHÜ-RE-100-2026

Bei welcher Institution sind der Abschluss und jede Änderung des Jagdpachtvertrages anzuzeigen?

Kurze Antwort

Der Abschluss und jede Änderung des Jagdpachtvertrages sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

  • A)Oberste Jagdbehörde.
  • B)Untere Jagdbehörde.
  • C)Gemeindeverwaltung.
  • D)Jagdgenossenschaft.
  • E)Hegegemeinschaft.
  • F)Jagdbeirat.
Erklärung

Nach § 12 BJagdG ist der Jagdpachtvertrag der zuständigen Behörde zu melden; zuständig ist die untere Jagdbehörde. Sie kann binnen drei Wochen beanstanden; daher müssen Abschluss und Änderungen dort angezeigt werden.

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