Kurze Antwort
Der Abschluss und jede Änderung des Jagdpachtvertrages sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Nach § 12 BJagdG ist der Jagdpachtvertrag der zuständigen Behörde zu melden; zuständig ist die untere Jagdbehörde. Sie kann binnen drei Wochen beanstanden; daher müssen Abschluss und Änderungen dort angezeigt werden.
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