Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, denn es liegen bedenkliche Merkmale vor: Mageninhalt in der Bauchhöhle und grünlich verfärbtes Bauchfell weisen auf Fäulnis/Verunreinigung hin. Solches Nachsuche-/Fallwild ist zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden; ohne diese darf es nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.