Kurze Antwort
Für das Ein- oder Anschießen der Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Das Ein- und Anschießen darf im eigenen Jagdbezirk ohne zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis erfolgen. Dabei sind selbstverständlich die geltenden Sicherheitsvorschriften und jagdrechtlichen Vorgaben zu beachten.
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