ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1018-2026

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Kurze Antwort

Für das Ein- oder Anschießen der Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)Nur für das Einschießen.
  • B)Nur für das Anschießen.
  • C)Nein, es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.
  • D)Das Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk ist waffenrechtlich nicht zulässig.
  • E)Ja, wenn das Ein- oder Anschießen mit weniger als 500 Meter Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude geschehen soll.
Erklärung

Das Ein- und Anschießen darf im eigenen Jagdbezirk ohne zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis erfolgen. Dabei sind selbstverständlich die geltenden Sicherheitsvorschriften und jagdrechtlichen Vorgaben zu beachten.

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