ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1010-2026

Benötigt der Inhaber eines gültigen Jagdscheins zum Erwerb der ersten Langwaffe eine Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nein, es sei denn, die Langwaffe ist kürzer als 60 Zentimeter.
  • D)Ja, aber nur für den Erwerb von Büchsen und kombinierten Waffen.
  • E)Ja, wenn der Jagdscheininhaber älter als 18, aber jünger als 21 Jahre ist.

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