Kurze Antwort
Nein, der gültige Jahresjagdschein genügt für den Erwerb der ersten Langwaffe; die WBK wird erst innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf beantragt bzw. die Waffe eingetragen.
Jäger dürfen Langwaffen ohne vorherige WBK erwerben. Die Anmeldepflicht bei der Behörde besteht binnen zwei Wochen nach Erwerb, dann wird die WBK ausgestellt bzw. ergänzt.
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