ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1010-2026

Benötigt der Inhaber eines gültigen Jagdscheins zum Erwerb der ersten Langwaffe eine Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Nein, der gültige Jahresjagdschein genügt für den Erwerb der ersten Langwaffe; die WBK wird erst innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf beantragt bzw. die Waffe eingetragen.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nein, es sei denn, die Langwaffe ist kürzer als 60 Zentimeter.
  • D)Ja, aber nur für den Erwerb von Büchsen und kombinierten Waffen.
  • E)Ja, wenn der Jagdscheininhaber älter als 18, aber jünger als 21 Jahre ist.
Erklärung

Jäger dürfen Langwaffen ohne vorherige WBK erwerben. Die Anmeldepflicht bei der Behörde besteht binnen zwei Wochen nach Erwerb, dann wird die WBK ausgestellt bzw. ergänzt.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten