ThüringenRechtTHÜ-RE-491-2026

Benötigt ein Jagdgast, der nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagt, einen Jagderlaubnisschein?

Kurze Antwort

Ja, ein Jagdgast, der ohne Begleitung jagt, benötigt einen auf seinen Namen lautenden schriftlichen Jagderlaubnisschein.

  • A)Ja, aber nur, wenn er Entgelt für die Jagdausübung zahlt.
  • B)Ja, aber nur, wenn er nicht bereits mindestens drei Jahresjagdscheine besessen hat.
  • C)Nein, es sei denn, er hat keinen gültigen Jagdschein.
  • D)Ja.
  • E)Nein.
  • F)Nein, er braucht stattdessen die schriftliche Erlaubnis des Verpächters.
Erklärung

Der Begehungsschein ist zwingend, wenn der Jagdgast allein weidwerkt. Er ergänzt den gültigen Jagdschein, macht den Jagdgast aber nicht zum Jagdausübungsberechtigten.

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