Kurze Antwort
Ja, ein Jagdgast, der ohne Begleitung jagt, benötigt einen auf seinen Namen lautenden schriftlichen Jagderlaubnisschein.
Der Begehungsschein ist zwingend, wenn der Jagdgast allein weidwerkt. Er ergänzt den gültigen Jagdschein, macht den Jagdgast aber nicht zum Jagdausübungsberechtigten.
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