ThüringenRechtTHÜ-RE-527-2026

Berechtigt eine für den Abschuss von Schalenwild ausgestellte Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung von wildernden Hunden und wildernden Katzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur ab 200 Meter Entfernung vom nächsten bewohnten Gehöft.
  • D)Ja, er ist dazu im Sinne des Jagdschutzes sogar verpflichtet.
  • E)Ja, aber nur, wenn die Zustimmung des Eigentümers des Tieres vorliegt.
Erklärung

Nein ist richtig. Eine Jagderlaubnis (gleich ob für Nieder- oder Schalenwild) verleiht keinem Jagdgast Jagdschutzbefugnisse. Das Töten wildernder Hunde/Katzen ist ausschließlich Jagdschutzberechtigten (Revierinhaber/Jagdpächter oder behördlich bestätigtem Jagdaufseher) nach Landesrecht vorbehalten und bleibt ultima ratio.

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