Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Eine Jagderlaubnis (gleich ob für Nieder- oder Schalenwild) verleiht keinem Jagdgast Jagdschutzbefugnisse. Das Töten wildernder Hunde/Katzen ist ausschließlich Jagdschutzberechtigten (Revierinhaber/Jagdpächter oder behördlich bestätigtem Jagdaufseher) nach Landesrecht vorbehalten und bleibt ultima ratio.
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