ThüringenRechtTHÜ-RE-973-2026

Bis zu welcher Flächengröße darf einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zustehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nicht mehr als 1.000 Hektar.

  • A)Nicht mehr als 500 Hektar.
  • B)Nicht mehr als 2.000 Hektar.
  • C)Nicht mehr als 1.500 Hektar.
  • D)Nicht mehr als 250 Hektar.
  • E)Nicht mehr als 1.000 Hektar.
  • F)Nicht mehr als 75 Hektar.

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