Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Nach § 29 Abs. 1 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch, unabhängig von Meldefristen oder Schutzmaßnahmen.
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