ThüringenRechtTHÜ-RE-297-2026

Dachse verursachen in einem milchreifen Maisfeld Schaden. Handelt es sich dabei um einen nach dem Gesetz ersatzpflichtigen Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn der Wildschaden bis zum 1.Oktober des Jahres angemeldet wird.
  • D)Nein, es sei denn, das Feld wurde nicht vor Wildschäden geschützt.
  • E)Ja, aber nur, wenn der Wildschaden spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme angemeldet wurde.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Nach § 29 Abs. 1 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch, unabhängig von Meldefristen oder Schutzmaßnahmen.

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