ThüringenRechtTHÜ-RE-083-2026

Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Ja, die Jagdausübung ist auf eingezäunten Forstkulturen grundsätzlich erlaubt.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber erst nach schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde.
  • D)Nein, es sei denn, die Jagdgenossenschaft hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
  • E)Ja, aber erst nach Zustimmung des Grundeigentümers.
Erklärung

Eingezäunte Forstkulturen zum Schutz gegen Verbiss sind keine befriedeten Bezirke; dort ruht die Jagd nicht. Die Jagdausübung bleibt zulässig, vorbehaltlich allgemeiner Sicherheits- und Rechtsvorgaben.

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