Kurze Antwort
Ja, die Jagdausübung ist auf eingezäunten Forstkulturen grundsätzlich erlaubt.
Eingezäunte Forstkulturen zum Schutz gegen Verbiss sind keine befriedeten Bezirke; dort ruht die Jagd nicht. Die Jagdausübung bleibt zulässig, vorbehaltlich allgemeiner Sicherheits- und Rechtsvorgaben.
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