ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1088-2026

Darf aus einer alten Doppelflinte, welche den Beschussstempel "N" nicht trägt, mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur bis Schrotstärke 2,5 Millimeter.
  • D)Ja, aber nur bis Hülsenlänge 65 Millimeter.
  • E)Ja, aber nur mit Bleischrot.
Erklärung

Nein. Alte Doppelflinten ohne Beschussstempel „N“ haben keinen Nitro-Beschuss für moderne, rauchschwache Pulverladungen. Der Betrieb mit heute üblichen Schrotpatronen wäre sicherheitsriskant (Überdruckgefahr) und ist daher unzulässig.

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