Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Alte Doppelflinten ohne Beschussstempel „N“ haben keinen Nitro-Beschuss für moderne, rauchschwache Pulverladungen. Der Betrieb mit heute üblichen Schrotpatronen wäre sicherheitsriskant (Überdruckgefahr) und ist daher unzulässig.
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