ThüringenRechtTHÜ-RE-2003-2026

Darf bei einer Gesellschaftsjagd entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße abgestellt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.

  • A)Ja, aber nur, wenn nur mit Schrot geschossen wird.
  • B)Ja, aber nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.
  • C)Ja, aber nur, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde haben.
  • D)Ja, aber nur, wenn die Straße während der Gesellschaftsjagd gesperrt wird.
  • E)Nein.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Entlang öffentlicher Straßen darf nur abgestellt werden, wenn der sichere Ablauf eindeutig gewährleistet ist. Heißt in der Praxis: klare Standzuweisung, sicherer Kugelfang, Schusswinkel/Schussfelder festgelegt, keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, Helfern oder Spaziergängern. Vorschriften können je nach Bundesland variieren.

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