Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, aber nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.
Richtig ist Option 2: Entlang öffentlicher Straßen darf nur abgestellt werden, wenn der sichere Ablauf eindeutig gewährleistet ist. Heißt in der Praxis: klare Standzuweisung, sicherer Kugelfang, Schusswinkel/Schussfelder festgelegt, keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, Helfern oder Spaziergängern. Vorschriften können je nach Bundesland variieren.
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