ThüringenRechtTHÜ-RE-867-2026

Darf das Wildbret eines Rehs ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?

Kurze Antwort

Ja, das Wildbret darf ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn außer Leberegelbefall keine bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur als Hundefutter.
  • D)Ja, aber nur, wenn es ausreichend durchgegart wurde.
Erklärung

Leberegel betrifft primär die Leber; das übrige Wildbret gilt bei unauffälligem Allgemeinbefund als genusstauglich. Nur bei bedenklichen Merkmalen besteht Fleischuntersuchungspflicht; hier liegen solche nicht vor.

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