Kurze Antwort
Ja, das Wildbret darf ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn außer Leberegelbefall keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Leberegel betrifft primär die Leber; das übrige Wildbret gilt bei unauffälligem Allgemeinbefund als genusstauglich. Nur bei bedenklichen Merkmalen besteht Fleischuntersuchungspflicht; hier liegen solche nicht vor.
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