ThüringenRechtTHÜ-RE-128-2026

Darf die Vegetationsdecke von Wiesen, Feldrainen oder brachliegendem Gelände ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber nur im Winter.
  • C)Nein.
  • D)Ja, aber nur, wenn die Nutzungsart geändert werden soll.
  • E)Ja, aber nur, wenn die Landschaft vorher nach abgelegten Kitzen abgesucht wurde.

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