ThüringenRechtTHÜ-RE-784-2026

Darf ein Dachskern, der keine bedenklichen Merkmale aufweist, vom Menschen verzehrt werden?

Kurze Antwort

Ein Dachskern darf nur verzehrt werden, wenn die amtliche Trichinenuntersuchung negativ ist.

  • A)Er darf verzehrt werden, ist aber eigentlich nicht für den menschlichen Genuss geeignet (erdiger Geschmack).
  • B)Er darf nur verzehrt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung keine Trichinen festgestellt wurden.
  • C)Er darf ohne Einschränkung verzehrt werden.
  • D)Er darf in keinem Fall verzehrt werden.
  • E)Ja, aber nur von Jungdachsen.
Erklärung

Dachs als Allesfresser kann Träger von Trichinen sein. Ohne negativen Befund ist das Fleisch genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen; erst nach bestätigter Trichinenfreiheit ist der Verzehr zulässig (§ 2b Tier-LMHV).

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