Kurze Antwort
Ein Dachskern darf nur verzehrt werden, wenn die amtliche Trichinenuntersuchung negativ ist.
Dachs als Allesfresser kann Träger von Trichinen sein. Ohne negativen Befund ist das Fleisch genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen; erst nach bestätigter Trichinenfreiheit ist der Verzehr zulässig (§ 2b Tier-LMHV).
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.