ThüringenRechtTHÜ-RE-784-2026

Darf ein Dachskern, der keine bedenklichen Merkmale aufweist, vom Menschen verzehrt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er darf nur verzehrt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung keine Trichinen festgestellt wurden.

  • A)Er darf verzehrt werden, ist aber eigentlich nicht für den menschlichen Genuss geeignet (erdiger Geschmack).
  • B)Er darf nur verzehrt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung keine Trichinen festgestellt wurden.
  • C)Er darf ohne Einschränkung verzehrt werden.
  • D)Er darf in keinem Fall verzehrt werden.
  • E)Ja, aber nur von Jungdachsen.

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