ThüringenRechtTHÜ-RE-549-2026

Darf ein Erleger sich das Wild aneignen, welches im benachbarten Jagdbezirk in Sichtweite verendet ist?

Kurze Antwort

Richtig sind: Grundsätzlich nein. und Ja, aber nur, wenn zwischen den Jagdausübungsberechtigten der benachbarten Jagdbezirke entsprechende Regelungen in der Wildfolgevereinbarung schriftlich vereinbart wurden.

  • A)Grundsätzlich nein.
  • B)Nein, es sei denn, die untere Jagdbehörde hat der Aneignung zugestimmt.
  • C)Ja, aber nur, wenn zwischen den Jagdausübungsberechtigten der benachbarten Jagdbezirke entsprechende Regelungen in der Wildfolgevereinbarung schriftlich vereinbart wurden.
  • D)Ja, weil es noch in Sichtweite verendet ist.
  • E)Ja, weil im Thüringer Jagdgesetz die Wildfolge so geregelt ist.

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