Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Nach § 28 Abs. 2 Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen bundesweit verboten. Landesrecht (hier Thüringen) ändert daran nichts – eine Genehmigung kann dieses Verbot nicht aufheben.
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