ThüringenRechtTHÜ-RE-337-2026

Darf ein Jäger in seinem Thüringer Jagdbezirk die Art Wildkaninchen aussetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, aber nur mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft.
  • D)Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
  • E)Ja, aber nur mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde.
  • F)Ja, aber nur mit Zustimmung der obersten Jagdbehörde.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Nach § 28 Abs. 2 Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen bundesweit verboten. Landesrecht (hier Thüringen) ändert daran nichts – eine Genehmigung kann dieses Verbot nicht aufheben.

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