ThüringenRechtTHÜ-RE-240-2026

Darf ein Revierinhaber, der ein ausgemähtes Fasanengelege hat ausbrüten lassen, zwecks Aufzucht der Küken Eier der Roten Waldameise sammeln und verfüttern?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber nur einmal jährlich je Ameisenhügel.
  • C)Nein.
  • D)Nein, denn Rote Waldameisen gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
  • E)Nein, denn Fasanenküken fressen nur pflanzliche Kost.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Die Rote Waldameise ist nach Naturschutzrecht besonders geschützt; das Sammeln ihrer Eier ist grundsätzlich verboten. Auch zur Aufzucht von ausgemähten Fasanenküken sind keine Ausnahmen vorgesehen.

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