ThüringenRechtTHÜ-RE-831-2026

Darf ein vom Auto überfahrenes Haushuhn zum Luderplatz gebracht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, aber nur, wenn die Innereien entfernt wurden.
  • C)Ja, wenn es zerlegt und gerupft wurde.
  • D)Ja, wenn es keine sichtbaren Krankheitszeichen hat.
  • E)Ja, wenn der Besitzer nicht auffindbar ist.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Fallwild oder verendet aufgefundenes Tier darf grundsätzlich nicht verwertet oder ausgebracht werden. Zudem birgt Geflügel ein erhöhtes Seuchenrisiko (z. B. Geflügelpest); Luderplätze dürfen nur mit geeignetem, unbedenklichem Material beschickt werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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