Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Fallwild oder verendet aufgefundenes Tier darf grundsätzlich nicht verwertet oder ausgebracht werden. Zudem birgt Geflügel ein erhöhtes Seuchenrisiko (z. B. Geflügelpest); Luderplätze dürfen nur mit geeignetem, unbedenklichem Material beschickt werden. Regulations may vary depending on the federal state.
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