ThüringenRechtTHÜ-RE-497-2026

Darf in Thüringen im Monat November ein Schmalreh an der Kirrung erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur, wenn zuvor das Kitz erlegt wurde.
  • B)Nein, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde vor.
  • C)Ja.
  • D)Nein.
  • E)Ja, aber nicht während der vom Jagdausübungsberechtigten ausgerufenen Notzeit.
Erklärung

Richtig ist: Ja. Begründung: In Thüringen hat das Schmalreh im November Jagdzeit und darf grundsätzlich erlegt werden. Ein generelles Kirrungsverbot für Schmalrehe besteht nicht; Verbote betreffen v. a. Nachtjagdzeiten/Artenschutz oder Notzeitenregelungen für Schalenwild an Fütterungen, nicht aber die Kirrung für Rehwild im November. Regulations may vary depending on the federal state.

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