ThüringenRechtTHÜ-RE-053-2026

Darf man einen Dachs ohne Einschränkung verzehren?

Kurze Antwort

Ein Dachs darf nur nach negativer Trichinenuntersuchung verzehrt werden.

  • A)Ja, aber erst nach erfolgter Trichinenuntersuchung.
  • B)Ja, aber erst nach Herauslösen der Duftdrüsen.
  • C)Nein, das Wildbret ist nicht genusstauglich für den menschlichen Verzehr.
  • D)Ja, aber erst nach Entfernen der Gallenblase.
  • E)Ja.
  • F)Nein, das Wildbret ist nur als Hundefutter verwertbar.
Erklärung

Dachs zählt zu den Alles- bzw. Fleischfressern und kann Trichinen tragen. Nach Tier-LMHV ist eine amtliche Trichinenuntersuchung Pflicht; erst bei negativem Befund ist das Wildbret für den menschlichen Verzehr freigegeben.

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