ThüringenRechtTHÜ-RE-1960-2026

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1.000 Hektar die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber nur die Stöberjagd auf Raubwild.
  • C)Nein.
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Das Verbot in § 19 Abs. 1 Nr. 16 BJagdG bezieht sich ausschließlich auf die Brackenjagd/Brackieren (spurlaute Hasen-/Fuchsjagd) und verlangt dafür mind. 1.000 ha. Die Stöberjagd mit Bracken ist davon nicht erfasst und kann auch auf kleineren Flächen durchgeführt werden.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1.000 Hekta… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi