Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden, aber nur mit Flintenlaufgeschossen (FLG), nicht mit Schrot. § 19 BJagdG verbietet Schrot/Posten auf Schalenwild; FLG sind massive Geschosse aus dem glatten Lauf und dafür zugelassen.
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