ThüringenRechtTHÜ-RE-1095-2026

Darf man mit einer Flinte Schalenwild erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur mit einem Einstecklauf im Kaliber .22 Hornet.
  • B)Nein.
  • C)Ja.
  • D)Ja, aber nur Schalenwild bis maximal 10 Kilogramm Aufbruchgewicht.
  • E)Ja, aber nur mit Schrotkugeln ab 3,5 Millimeter Durchmesser.
Erklärung

Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden, aber nur mit Flintenlaufgeschossen (FLG), nicht mit Schrot. § 19 BJagdG verbietet Schrot/Posten auf Schalenwild; FLG sind massive Geschosse aus dem glatten Lauf und dafür zugelassen.

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