Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden – allerdings nur unter Verwendung von Flintenlaufgeschossen (Kugelgeschossen für glatte Läufe), nicht mit Schrot. Das Bundesjagdgesetz (§ 19 Abs. 1 BJagdG) verlangt für Schalenwild generell den Einsatz von Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen mit ausreichender Energie – die Waffe selbst (Flinte statt Büchse) ist dabei nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Munition.
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