ThüringenRechtTHÜ-RE-1095-2026

Darf man mit einer Flinte Schalenwild erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur mit einem Einstecklauf im Kaliber .22 Hornet.
  • B)Nein.
  • C)Ja.
  • D)Ja, aber nur Schalenwild bis maximal 10 Kilogramm Aufbruchgewicht.
  • E)Ja, aber nur mit Schrotkugeln ab 3,5 Millimeter Durchmesser.
Erklärung

Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden – allerdings nur unter Verwendung von Flintenlaufgeschossen (Kugelgeschossen für glatte Läufe), nicht mit Schrot. Das Bundesjagdgesetz (§ 19 Abs. 1 BJagdG) verlangt für Schalenwild generell den Einsatz von Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen mit ausreichender Energie – die Waffe selbst (Flinte statt Büchse) ist dabei nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Munition.

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