ThüringenRechtTHÜ-RE-104-2026

Darf zur Jagdausübung auf den Rehbock mit elektronischen Aufzeichnungen von Wild-Lockrufen geblattet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nein, lediglich mit den vom Deutschen Jagdverband zertifizierten und elektronisch aufgezeichneten Wild-Lockrufen darf noch geblattet werden.
  • D)Ja, aber nur während der Blattzeit.
  • E)Ja, aber nur der Ricken-Fiep.
  • F)Nein, außer die untere Jagdbehörde hat ihre Zustimmung erteilt.

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