ThüringenRechtTHÜ-RE-104-2026

Darf zur Jagdausübung auf den Rehbock mit elektronischen Aufzeichnungen von Wild-Lockrufen geblattet werden?

Kurze Antwort

Nein, das Blatten mit elektronischen Aufzeichnungen (z. B. Tonband, App) ist zur Jagdausübung auf den Rehbock verboten.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nein, lediglich mit den vom Deutschen Jagdverband zertifizierten und elektronisch aufgezeichneten Wild-Lockrufen darf noch geblattet werden.
  • D)Ja, aber nur während der Blattzeit.
  • E)Ja, aber nur der Ricken-Fiep.
  • F)Nein, außer die untere Jagdbehörde hat ihre Zustimmung erteilt.
Erklärung

Das Bundesjagdgesetz untersagt den Einsatz von Tonbandgeräten oder anderen elektronischen Klangquellen zum Fangen oder Erlegen von Wild. Weidmännisch wird beim Blatten ein manueller Blatter oder Blatt verwendet.

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