Kurze Antwort
Richtig sind: Stahlrute., Munition mit Leuchtspurgeschossen. und Hartkerngeschosse.
Richtig sind Stahlrute, Leuchtspurmunition und Hartkerngeschosse, weil diese nach WaffG als verbotene Gegenstände/Munition gelten; ihr Besitz gefährdet die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hohlspitz- und Vollmantelgeschosse sowie Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten sind nicht generell verboten.
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