ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1385-2026

Der Besitz welcher Gegenstände ist verboten und kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Legalwaffenbesitzers gefährden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Stahlrute., Munition mit Leuchtspurgeschossen. und Hartkerngeschosse.

  • A)Stahlrute.
  • B)Hohlspitzgeschosse.
  • C)Munition mit Leuchtspurgeschossen.
  • D)Hartkerngeschosse.
  • E)Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten.
  • F)Vollmantelgeschosse.
Erklärung

Richtig sind Stahlrute, Leuchtspurmunition und Hartkerngeschosse, weil diese nach WaffG als verbotene Gegenstände/Munition gelten; ihr Besitz gefährdet die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hohlspitz- und Vollmantelgeschosse sowie Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten sind nicht generell verboten.

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