ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1758-2026

Die Feststellung oder der Verdacht welcher Wildkrankheiten ist anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schweinepest, Maul- und Klauenseuche und Blauzungenkrankheit.

  • A)Kokzidiose
  • B)Staupe
  • C)Aktinomykose
  • D)Schweinepest
  • E)Maul- und Klauenseuche
  • F)Blauzungenkrankheit
Erklärung

Richtig sind: Schweinepest (klassisch und afrikanisch), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Blauzungenkrankheit. Diese Tierseuchen sind anzeigepflichtig – schon der bloße Verdacht muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden; Wildbret gilt als genussuntauglich. Kokzidiose, Staupe und Aktinomykose sind nicht anzeigepflichtig. Regulations may vary depending on the federal state.

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