Kurze Antwort
Richtig sind: Schweinepest, Maul- und Klauenseuche und Blauzungenkrankheit.
Richtig sind: Schweinepest (klassisch und afrikanisch), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Blauzungenkrankheit. Diese Tierseuchen sind anzeigepflichtig – schon der bloße Verdacht muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden; Wildbret gilt als genussuntauglich. Kokzidiose, Staupe und Aktinomykose sind nicht anzeigepflichtig. Regulations may vary depending on the federal state.
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