Kurze Antwort
Nein, das Wildbret darf ohne weiteres nicht verzehrt werden.
Wucherartige Veränderungen an den Organen sind bedenkliche Merkmale nach Tier-LMHV. In solchen Fällen ist der ganze Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen oder zu verwerfen.
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