ThüringenRechtTHÜ-RE-885-2026

Die inneren Organe eines frisch aufgebrochenen Rehbockes weisen wucherartige Veränderungen auf. Darf das Wildbret ohne weiteres verzehrt werden?

Kurze Antwort

Nein, das Wildbret darf ohne weiteres nicht verzehrt werden.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur in Gaststätten.
  • D)Ja, aber nur im eigenen Haushalt.
  • E)Ja, aber nur, wenn der Erleger kundige Person im Sinne des Lebensmittelrechts ist.
Erklärung

Wucherartige Veränderungen an den Organen sind bedenkliche Merkmale nach Tier-LMHV. In solchen Fällen ist der ganze Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen oder zu verwerfen.

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