ThüringenRechtTHÜ-RE-987-2026

Die Wildschäden welcher Wildarten sind nach dem Bundesjagdgesetz nicht ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Dachs und Hase.

  • A)Rehwild
  • B)Dachs
  • C)Kaninchen
  • D)Hase
  • E)Muffelwild
  • F)Fasane
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Dachs und Feldhase fallen nicht darunter: Dachs-Schäden (z. B. im Mais) und Hasenverbiss/-schälung sind daher nicht ersatzpflichtig. Reh- und Muffelwild (Schalenwild), Kaninchen und Fasane lösen dagegen grundsätzlich Ersatzpflicht aus.

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