Kurze Antwort
Richtig sind: Dachs und Hase.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Dachs und Feldhase fallen nicht darunter: Dachs-Schäden (z. B. im Mais) und Hasenverbiss/-schälung sind daher nicht ersatzpflichtig. Reh- und Muffelwild (Schalenwild), Kaninchen und Fasane lösen dagegen grundsätzlich Ersatzpflicht aus.
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