ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1166-2026

Dürfen aus einer Flinte im Kaliber 16/70 Schrotpatronen anderer Kaliber verschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur Schrotpatronen im Kaliber 16/65 sowie 16/67,5.

  • A)Nein.
  • B)Ja, aber nur Schrotpatronen im Kaliber 20 oder kleiner.
  • C)Ja, aber nur Schrotpatronen im Kaliber 16/65 sowie 16/67,5.
  • D)Ja, aber nur, wenn die Waffe für die Verwendung größerer Kaliber amtlich beschossen wurde.
  • E)Ja, aber nur mit Flintenlaufgeschossen.
Erklärung

Richtig ist nur: 16/65 und 16/67,5 passen in ein 16/70-Patronenlager, weil kürzere Hülsen im gleichen Kaliber verwendet werden dürfen. Andere Kaliber (z. B. 20) sind tabu, und längere Hülsen (z. B. 16/76) dürfen nicht in kürzere Lager. Kaliber muss gleich bleiben, nur die Hülsenlänge darf kürzer sein.

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