Kurze Antwort
Richtig sind: Nein, das ist laut Bundesjagdgesetz verboten. und Nein, das ist laut Tierschutzgesetz verboten.
Richtig sind 3 und 5. Hetzjagd ist nach § 19 BJagdG ausdrücklich verboten und zudem mit den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit unvereinbar. Zusätzlich verbietet das Tierschutzgesetz, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen – das Hetzen durch Hundemeuten fällt darunter.
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