ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1704-2026

Dürfen Kinder oder Jugendliche nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Jagd an einer Nachsuche teilnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.

  • A)Ja, ab einem Alter von 12 Jahren.
  • B)Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
  • C)Ja, ab einem Alter von 15 Jahren.
  • D)Nein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
  • E)Ja, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Erklärung

Richtig ist: Nein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen. Begründung: Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (§ 5, Abs. 4) untersagt ihre Teilnahme ausdrücklich, um die erheblichen Gefahren der Nachsuche (waidwundes Wild, unübersichtliches Gelände, Waffeneinsatz) auszuschließen. Erlaubnisse oder Zustimmungen ändern daran nichts.

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