Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.
Richtig ist: Nein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen. Begründung: Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (§ 5, Abs. 4) untersagt ihre Teilnahme ausdrücklich, um die erheblichen Gefahren der Nachsuche (waidwundes Wild, unübersichtliches Gelände, Waffeneinsatz) auszuschließen. Erlaubnisse oder Zustimmungen ändern daran nichts.
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