ThüringenRechtTHÜ-RE-1938-2026

Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden.

  • A)Ja, aber nur außerhalb der Brut- und Setzzeit.
  • B)Ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern.
  • C)Ja, aber nur, wenn sie herrenlos ist.
  • D)Nein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden.
Erklärung

Richtig ist: Nein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden. Begründung: Haustauben unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht. Sie gelten nicht als jagdbare Wildtauben (wie Ringel-, Türkentaube, Hohl- oder Turteltaube) und sind daher jagdlich tabu.

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