Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden.
Richtig ist: Nein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden. Begründung: Haustauben unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht. Sie gelten nicht als jagdbare Wildtauben (wie Ringel-, Türkentaube, Hohl- oder Turteltaube) und sind daher jagdlich tabu.
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