ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1380-2026

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Jagdbezirks aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Nein, außerhalb der befugten Jagdausübung dürfen Sie ohne Waffenschein keine Kurzwaffe führen, auch nicht mit Jahresjagdschein.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  • C)Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  • D)Nein.
  • E)Ja, aber nur bei einer besonderen Gefahrenlage für mich.
Erklärung

Der Jagdschein berechtigt zum Führen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Ein Waldspaziergang im fremden Revier ist keine Jagdausübung; zum Führen einer Pistole wäre ein Waffenschein erforderlich.

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