ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1380-2026

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Jagdbezirks aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  • C)Ja, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  • D)Nein.
  • E)Ja, aber nur bei einer besonderen Gefahrenlage für mich.

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