Kurze Antwort
Nein, außerhalb der befugten Jagdausübung dürfen Sie ohne Waffenschein keine Kurzwaffe führen, auch nicht mit Jahresjagdschein.
Der Jagdschein berechtigt zum Führen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Ein Waldspaziergang im fremden Revier ist keine Jagdausübung; zum Führen einer Pistole wäre ein Waffenschein erforderlich.
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